| Kommentar |
Ziel der Vorlesung ist die anwendungsbezogene Vermittlung der wirtschaftsrelevanten Bereiche des Bürgerlichen Rechts. Die Vorlesung vermittelt den Studierenden die Fähigkeit, einfache juristische Fälle selbständig zu lösen und dialogfähig mit Juristen zu werden. Inhalt der Veranstaltung ist der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hier werden vor allem die Privatautonomie, Fragen des allgemeinen Vertragsrechts (Willenserklärung, Zustandekommen von Verträgen, Unwirksamkeit, Minderjährigkeit, Anfechtung) sowie die Stellvertretung nach BGB behandelt. Die Darstellung erfolgt auf einfache und verständliche Weise anhand vieler Beispiele und kleiner Fälle. |