Curriculare Belegung
Sie belegen den Sprachkurs zur Erbringung von Leistungen, die Sie nach der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung erbringen müssen. Damit ist die Zulassung zum für Sie gebührenfrei. Am Ende müssen Sie die curriculare Prüfung ablegen. Zusätzlich können Sie am Ende die UNIcert-Zertifikatsprüfung (gebührenpflichtig) ablegen.
Falls Sie sich nicht zur curricularen Prüfung anmelden, sind Sie nicht mehr von der Gebührenpflicht befreit. In diesem Fall belegen Sie den Kurs nicht mehr curricular, d.h zur Erbringung von Leistungen im Rahmen Ihrer Prüfungs- und Studienordnung, sondern fakultativ belegen. Sie erhalten von uns einen Gebührenbescheid an Ihre Uni-E-Mail-Adresse.
Fakultative Belegung
Sie belegen den Sprachkurs NICHT zur Erbringung von Leistungen, die Sie nach der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung erbringen müssen. Sie belegen ihn freiwillig. Damit ist der Kursbesuch für Sie gebührenpflichtig. Sie erhalten den Gebührenbescheid an Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Am Ende können Sie die UNIcert-Zertifikatsprüfung (gebührenpflichtig) ablegen. |