| Kommentar |
Die Vorlesung vermittelt Kenntnisse des Prozesses der Herausbildung der heutigen Rechtsordnung aus ihren historischen Wurzeln in den Grundzügen. Behandelt werden die zum Verständnis der neueren Rechtsgeschichte unabdingbaren Elemente der früheren Epochen der Rechtsgeschichte, insbesondere des römischen Rechts der Antike sowie des Rechts des Mittelalters und der frühen Neuzeit (Rezeption) sowie die Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. |