Curriculare Belegung
Sie belegen den Sprachkurs zur Erbringung von Leistungen, die Sie nach der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung erbringen müssen.
Gebühren
Auf dieser Grundlage sind Sie vorläufig von der Gebührenpflicht befreit. Die Gebührenbefreiung bestätigen Sie, indem Sie zum Abschluss des Sprachkurses die Ihrer Prüfungsordnung entsprechende curriculare Leistung erbringen. Anderenfalls erhalten Sie nachträglich einen Gebührenbescheid an Ihre Uni-E-Mail-Adresse.
Leistungserbringung
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig in Ihrem Fachbereich, für welches Modul Sie unsere Sprachkurse belegen können, welche Leistung Sie erbringen müssen und wie Sie sich wo und wann zur Prüfung anmelden müssen.
Fakultative Belegung
Sie belegen den Sprachkurs NICHT zur Erbringung von Leistungen, die Sie nach der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung erbringen müssen. Sie belegen ihn freiwillig.
Gebühren
Damit unterliegt die Kurszulassung der Gebührenpflicht (siehe Universitätsgebührenordnung). Sie erhalten von uns einen Gebührenbescheid an Ihre Uni-E-Mail-Adresse.
Leistungserbringung
Zum Abschluss des Sprachkurses steht es Ihnen frei, die entsprechende außercurriculare (gebührenpflichtige) Prüfung abzulegen. Wie, wo und wann Sie sich zur Prüfung anmelden können, darüber informiert Sie das Sprachenzentrum rechtzeitig per E-Mail an Ihre Uni-E-Mail-Adresse. |