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Die Vorlesung findet für insgesamt drei Termine statt (13.04.2026,20.04.2026, 27.04.2026). Gemäß der Studienordnung sind die Studierenden verpflichtet an der einführenden Vorlesung teilzunehmen. Die Studierenden müssen alle drei Veranstaltungen besucht haben, um das Sozialpraktikum absolvieren zu können. Thematisch wird in der einführenden Vorlesung die Durchführung des Sozialpraktikums erörtert und Fragen geklärt. Es werden mögliche Orte des Praktikums aufgezeigt und eine Schulsozialarbeiterin wird die Veranstaltung besuchen. Im Konkreten wird auf die Besonderheiten der Portfolioarbeit eingegangen und bereits theoretische Aspekte der pädagogischen Analyse aufgezeigt. Trotz des Rahmens einer Vorlesung wird die Veranstaltung einen offenen Rahmen fürdie Fragen und Anregungen der Studierenden schaffen.
laut neuer Studienordnung