| Kommentar |
Am Ende der Lehrveranstaltung sollen die Studenten Kenntnisse über rechtliche Grundlagen des tierexperimentellen Arbeitens sowie einen Einblick in ethische Probleme, die mit der Durchführung von Tierversuchen verbunden sind, haben. Die Studenten sollen theoretische Grundkenntnisse zu wichtigen biologischen und methodischen Aspekten der Versuchstierkunde erwerben. Kenntnisse zum Umgang, zum Tierschutz und insbesondere zu den 3R werden vermittelt, Informationen zu Möglichkeiten des Einsatz von Ersatzmethoden genannt. Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung ist eine Voraussetzung für die Aufnahme einer praktischen tierexperimentelle Tätigkeit unter Anleitung eines sachkundigen Akademikers (Praktikum Versuchstierkunde).
Nach erfolgreicher Absolvierung von Vorlesung und Praktikum kann ein GV-Solas Zertifikat, welches Grundvoraussetzung für die Beteiligung an trierexperiemntellen Arbeiten ist, ausgehändigt werden. |
| Lerninhalte |
Zahl und Inhalt fachlicher Teilkomplexe.
– rechtliche Voraussetzungen für tierexperimentelles Arbeiten – ethische Problemfelder des tierexperimentellen Arbeitens – Physiologie wichtiger Versuchstierspezies (Maus, Ratte) – Standardisierung des Genotyps von Versuchstieren, Nomenklaturen (Maus, Ratte) – Standardisierung physikalisch-chemischer und mikrobiologischer Umweltbedingen in Versuchstierhaltungen – genetisch modifizierte Organismen
- Krankheiten von Versuchstieren und Hygienemonitoring
- Handling von Versuchstieren, Belastungseinschätzung – spontane und induzierte Krankheitsmodelle – tierexperimentelle Prozeduren (Substanzapplikationen, chirurgische Interventionen, Anästhesie/Analgesie/Euthanasie) – Planung und Durchführung tierexperimenteller Studien (Design, Modellspezies, Zielspezies, Translation tierexperimenteller Befunde, Statistik) – Arbeitsschutz (Zoonosen, Allergien) – Alternativen zum Tierexperiment |