Curriculare Belegung
Sie belegen den Sprachkurs zur Erbringung von Leistungen, die Sie nach der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung erbringen müssen. Somit sind Sie von der Gebührenpflicht befreit. Zum Abschluss des Sprachkurses müssen Sie die curriculare Prüfung ablegen. (Zusätzlich steht es Ihnen frei, die gebührenpflichtige UNIcert-Zertifikatsprüfung abzulegen).
Falls Sie sich nicht zur curricularen Prüfung anmelden, wird die Befreiung der Gebührenpflicht automatisch aufgehoben. Im Nachgang erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid an Ihre Uni-E-Mail-Adresse.
Fakultative Belegung
Sie belegen den Sprachkurs NICHT zur Erbringung von Leistungen, die Sie nach der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung erbringen müssen. Sie belegen ihn freiwillig. Damit unterliegt die Kurszulassung der Gebührenpflicht. Sie erhalten von uns einen den Gebührenbescheid an Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Zum Abschluss des Sprachkurses steht es Ihnen frei, die entsprechende außercurriculare (gebührenpflichtige) Prüfung abzulegen. |