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Aktuelles Semester: SoSe 2026

Infoblock: Erklärung zur curricularen und fakultativen Belegung von Sprachkursen

Funktionen
Informationen

Grunddaten

Veranstaltungsnummer: 4016000
Semester: WiSe 2025/26
Sprache: Deutsch

Inhalt

Kommentar

Curriculare Belegung

Sie belegen den Sprachkurs zur Erbringung von Leistungen, die Sie nach der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung erbringen müssen. Somit sind Sie von der Gebührenpflicht befreit. Zum Abschluss des Sprachkurses müssen Sie die curriculare Prüfung ablegen. (Zusätzlich steht es Ihnen frei, die gebührenpflichtige UNIcert-Zertifikatsprüfung abzulegen).

Falls Sie sich nicht zur curricularen Prüfung anmelden, wird die Befreiung der Gebührenpflicht automatisch aufgehoben. Im Nachgang erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid an Ihre Uni-E-Mail-Adresse.

 

Fakultative Belegung

Sie belegen den Sprachkurs NICHT zur Erbringung von Leistungen, die Sie nach der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung erbringen müssen. Sie belegen ihn freiwillig. Damit unterliegt die Kurszulassung der Gebührenpflicht. Sie erhalten von uns einen den Gebührenbescheid an Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Zum Abschluss des Sprachkurses steht es Ihnen frei, die entsprechende außercurriculare (gebührenpflichtige) Prüfung abzulegen.


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